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Gute Nachricht: Im Wermelskirchener Krankenhaus können weiterhin Knie operiert werden

06.12.2025

Die Klinikleitung war juristisch gegen die Entscheidung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgegangen. Was das jetzt für die Patienten bedeutet und wie es weitergeht.

Gute Nachrichten aus dem Krankenhaus Wermelskirchen. Wie der derzeitige Kommunikationsberater des Hauses, Thomas Feldmann, mitteilt, habe das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 27. November 2025 entschieden, dass auch über den 1. Januar 2026 hinaus am Krankenhaus an der Königstraße Knieendoprothesen eingesetzt werden dürfen.

Wie berichtet, trudelten die so genannten Feststellungsbescheide der Landesregierung vor ziemlich genau einem Jahr, Mitte Dezember 2024, auch in Wermelskirchen ein.

Das sind die Hintergründe

Mit der Konsequenz, dass das Leistungsspektrum Endoprothetik ab Ende 2025 wegfallen sollte. Auch die Sana-Klinik in Radevormwald sollte laut Krankenhausplanung dieses Leistungsspektrum verlieren. Denn: Im Zuge der Krankenhausreform und der Landeskrankenhausplanung NRW war dem Krankenhaus Wermelskirchen die Behandlung von Patienten in den Leistungsgruppen „elektive Endoprothetik Knie“ und „elektive Endoprothetik Hüfte“ nicht mehr gestattet worden. Diese Entscheidung konnte trotz einer ausführlichen Stellungnahme an das zuständige Ministerium und persönlicher Gespräche mit Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, und dessen Team nicht beeinflusst werden.

Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform wurde am 17. Oktober 2024 in der vom federführenden Ausschuss für Gesundheit vorgelegten Fassung durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Ziele sollen laut Inhalt Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie eine Entbürokratisierung durch besseren Ressourceneinsatz sein, durch den das Krankenhauspersonal entlastet werden solle.

Das Hauptverfahren muss abgewartet werden

Die Richter am Verwaltungsgericht seien jetzt zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) über die Zuweisung beziehungsweise Nichtzuweisung der betreffenden Leistungsgruppe ermessensfehlerhaft war“, heißt es aktuell aus dem Krankenhaus an der Königstraße. Die verwaltungsgerichtliche Begründung lasse „zudem hoffen, dass auch im Hauptverfahren zugunsten des Krankenhauses Wermelskirchen entschieden wird“.

„Wir freuen uns außerordentlich über die jetzt vorliegende Entscheidung. Sie ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Krankenhauses Wermelskirchen und ein hoffnungsvolles Signal für die Menschen in der Stadt und der gesamten Region“, wird der interimistische Geschäftsführer Dr. Dietmar Stephan in dem Schreiben der Kommunikationsagentur zitiert.

Was ebenfalls positiv sei: Da die Endoprothetik häufig bei älteren Patienten durchgeführt werde, ergeben sich hierdurch zum Beispiel Synergien mit der vorhandenen Geriatrie.

Für die Hüftendoprothetik sei der einstweilige Rechtsschutz hingegen leider nicht gewährt worden. „Hüftendoprothesen dürfen jedoch weiterhin in Notfällen, etwa bei Oberschenkelhalsfrakturen, eingesetzt werden. Auch hier bleibt die Entscheidung im Hauptverfahren abzuwarten“, heißt es weiter.

Wie ist der Stand der Dinge beim Eigenverwaltungsverfahren?

Wie berichtet, hatte die Klinikleitung sowie die Träger Ende Oktober einen Antrag auf „Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung“ gestellt.

Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren verlaufe plangemäß, sagt Kommunikationsberater Thomas Feldmann auf Nachfrage. „Wir haben die Gespräche mit den wesentlichen Beteiligten aufgenommen und arbeiten gemeinsam an der weiteren Stabilisierung des Krankenhausbetriebs sowie der Sanierungsplanung“, heißt es dazu vonseiten der Klinikleitung.

Das so genannte Eigenverwaltungsverfahren soll jetzt eine mögliche Lösung für die Klinik an der Königstraße bringen. Bei diesem Eigenverwaltungsverfahren handelt es sich zwar um eine Form der Insolvenz. Das Unternehmen wird aber unter Aufsicht eines Sachverwalters eigenständig fortgeführt. Die Geschäftsführung behält die Kontrolle über den Betrieb; das Ziel ist dabei die Sanierung des Unternehmens, um die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen. Das Verfahren ist aus juristischer Sicht für Unternehmen gedacht, die sich in einer finanziellen Krise befinden, aber noch eine Chance auf Sanierung haben. Mindestens 300 endoprothetische Operationen werden in Wermelskirchen jedes Jahr durchgeführt. Eine der Voraussetzungen für die Zertifizierung war bisher, dass jeder Operateur wenigstens 50 Operationen im Jahr gemacht haben muss.

Die Abteilung Endoprothetik, die am Wermelskirchener Krankenhaus von Privatdozent Dr. Hans Goost geleitet wird, ist ein wichtiger und ertragreicher Zweig des in der finanziellen Misere steckenden Krankenhauses.

Quelle: Remscheider General Anzeiger (6.12.2025)

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