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Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten (Art. 13, 14 DSGVO)

1. Name und Kontaktdaten des inhaltlich Verantwortlichen

Leitung der Personalabteilung der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH:
Mario Schiffer, E-Mail: schiffer@krankenhaus-wermelskirchen.de, Telefon: 02196. 98-673

2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie gerne an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten richten: Uwe Bernhardt, E-Mail: datenschutz@krankenhauswermelskirchen.de, Telefon: 02181. 226621

3. Zweck der Datenverarbeitung

Wir speichern alle uns zur Verfügung gestellten Informationen von Personen, die sich für eine Tätigkeit in unserem Unternehmen bewerben. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Die Speicherdauer beträgt maximal zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit wird die Bewerbung geprüft und die Informationen stehen bis zum Ablauf der Speicherdauer zur Verfügung, auch um spätere Anfragen (z. B. Anforderung von Unterlagen, Absagen etc.) qualifiziert beantworten zu können. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren erfolgen keine Datenerhebungen bei Dritten, es sei denn es liegt eine Einwilligung Betroffener vor. Es erfolgt kein Datentransfer an Dritte, insbesondere auch nicht in ein anderes Land.

Führt die Bewerbung zur Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, werden die Daten zehn Jahre gespeichert, sofern nicht andere Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Bewerber sind dann verpflichtet Daten zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu ergänzen, z. B. Steuer- und Sozialversicherungsdaten. In der Folge findet eine Datenübermittlung mit Sozialversicherungsträgern und den Finanzbehörden statt.

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO und § 26 Abs. 1 BDSG-neu sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Arbeitsverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben, z. B. § 147 AO, § 257 HGB, § 35 Abs. 1 SRVwV etc..

4. Rechte Betroffener

Bewerberinnen und Bewerber haben auf der Basis von Art. 13, 14 DSGVO jederzeit das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten und in der Folge gegebenenfalls das weitere Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Insbesondere besteht das jederzeitige Recht, gespeicherte Daten zu löschen. Ein Löschungswunsch führt zur Beendigung des Bewerbungsverfahrens und es können in der Folge keine Auskünfte mehr zum Verfahrensablauf erteilt werden.

Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte können sich Betroffene an die oben genannten Verantwortlichen im Unternehmen, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde wenden.

5. Aufsichtsbehörde NRW

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Helga Block, Kavalleriestr. 3-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211. 384240, Internet: www.ldi.nrw.de

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Krankenhaus Wermelskirchen
Königstraße 100
42929 Wermelskirchen

Tel.: 02196. 98-0
Fax: 02196. 98-359

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Tel.: 02196. 98-363
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