Ziel des Hygienemanagements ist es, Infektionen systematisch zu erkennen, zu verhüten und zu bekämpfen. Dabei werden gesetzliche Vorgaben berücksichtigt: z. B. das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Herausgeber: Robert-Koch-Institut, abgekürzt RKI), Unfallverhütungsvorschriften.
Die Krankenhaushygiene wird durch die Hygienekommission vertreten. Diese ist das beschlussfassende Gremium für die Umsetzung hygienerelevanter Maßnahmen. Die Verantwortlichkeiten der Mitglieder der Hygienekommission sind in einer Geschäftsordnung geregelt.
Die Gesamtverantwortung für die Hygiene trägt der Ärztliche Direktor.
Die Umsetzung erforderlicher Hygienemaßnahmen wird durch die Hygienefachkraft in Absprache mit dem Ärztlichen Direktor und dem hygienebeauftragten Arzt gewährleistet. Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Ein hoher Qualitätsstandard ist sichergestellt.
Mitglieder der Hygienekommission:
Hygienebeauftragte Ärzte:
Die Verantwortlichkeiten für den Bereich der Krankenaushygiene ist geregelt. Eine Hygienekommission ist implementiert, die sich turnusmäßig trifft. Die Arbeitsweise der Hygienekommission ist in einer Geschäftsordnung festgelegt. Die Sitzungen finden mit Tagesordnungspunkten und Ergebnisprotokollierung statt. Die Umsetzung der Beschlüsse wird von der Hygienefachkraft überwacht. Hygienepläne sind im QM-Handbuch hinterlegt.
Die Bereiche des Krankenhauses werden von der Hygienefachkraft regelmäßig begangen. Festgestellte Mängel werden protokolliert, deren Beseitigung wird schriftlich angezeigt und durch die Hygienefachkraft nochmals überprüft.
Die Hygienefachkraft ist für die Durchführung der Hygieneschulungen, der Erstellung der Hygiene- und Desinfektionspläne sowie den Hygienebegehungen verantwortlich. Die nosokomialen Infektionen werden durch den hygienebeauftragten Arzt statistisch erfasst und ausgewertet.
Meldepflichtige Infektionen werden entsprechend des Infektionsschutzgesetzes erfasst und an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Nosokomiale Infektionen und sekundäre Wundheilungen werden erfasst, statistisch ausgewertet, analysiert und entsprechende Maßnahmen veranlasst. Ein Ausbruchmanagement ist implementiert.
Resistenzstatistiken werden vierteljährlich vom Labor zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Erregerresistenzen und der verordneten Antibiotikatherapie erfolgt durch den hygienebeauftragten Arzt sowie die Chefärzte. Diese werden in der Hygienekommissionssitzung thematisiert. Bei Auffälligkeiten und besonderen Vorkommnissen erfolgt eine unverzügliche Meldung an den Ärztlichen Direktor und die Geschäftsleitung.
Hygienesichernde Maßnahmen werden von der Hygienefachkraft in Abstimmung mit der Hygienekommission geplant und durchgeführt. Hygienepläne werden nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institut erstellt und regelmäßig auf Aktualität überprüft.
Zahlreiche Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung von Hygienerichtlinien sind definiert. Eine Jahresplanung zur Überprüfung der Einhaltung von hygienerelevanten Vorgaben ist erstellt.
Hygieneuntersuchungen werden entsprechend den Vorgaben der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention durchgeführt.
Neue Mitarbeiter werden in die für den Arbeitsbereich erforderlichen Hygienerichtlinien eingewiesen. Zertifizierte Hygienefortbildungen werden angeboten.
Im Bereich der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung sind Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zu den Prozessschritten der Aufbereitung vorhanden. Die Aufbereitung erfolgt nach validierten Verfahren.
Das HACCP Konzept wird bei der Speisenversorgung beachtet und umgesetzt, eine Gefahrenanalyse kritischer Kontrollpunkte ist erfolgt.
Externe Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Hygienerichtlinien erfolgen durch das Gesundheitsamt, das Veterinäramt und die Bezirksregierung.
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