Wir möchten Ihren Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich gestalten und legen daher großen Wert darauf, dass sich alle notwendigen organisatorischen Abläufe an unseren Patienten orientieren.
Die folgenden Hinweise und Informationen sind ein erster kleiner Wegweiser durch unser Haus – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne weiter.
Wenn Sie zur stationären Aufnahme in unser Haus kommen, melden Sie sich bitte im Aufnahmebüro neben der Information im Eingangsbereich an. Wenn Sie sich nicht selbst anmelden können, kann dies selbstverständlich auch ein Angehöriger oder Bekannter für Sie erledigen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufnahmebüro werden Sie gerne bei den notwendigen Formalitäten unterstützen und beantworten auch Ihre Fragen zum Aufenthalt im Krankenhaus Wermelskirchen.
Ihre Ansprechpartner:
Sicher hat Ihnen Ihr Arzt, der Ihnen zur Diagnose und Behandlung in unserem Haus geraten hat, einen entsprechenden Einweisungsschein mitgegeben. Dieses Dokument benötigen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufnahmebüro.
Bitte denken Sie auch daran, vorhandene Befunde, Röntgenaufnahmen und Informationen über eventuell ständig zu nehmende Medikamente mitzubringen.
Bei der Aufnahme erhalten Sie auf Wunsch unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie den aktuellen Pflegekostentarif.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernehmen wir die gesamte Abrechnung Ihres Aufenthalts mit Ihrer Krankenkasse. Diese trägt die kompletten Kosten Ihrer Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie der ärztlichen Behandlung und aller Medikamente.
Die mit den Krankenkassen grundsätzlich vereinbarten sogenannten Fallpauschalen orientieren sich dabei an der Diagnose und nicht mehr an der Länge Ihres Aufenthalts.
Bereits seit 1983 verpflichten die gültigen Gesundheitsgesetze die Krankenhäuser, von den gesetzlich versicherten Patienten eine Eigenbeteiligung zu verlangen. Der von Ihnen eingenommene Beitrag geht dabei ausnahmslos an Ihre Krankenkasse – der Gesetzgeber hat den Krankenhäusern lediglich den Einzug der Eigenbeteiligung auferlegt.
Derzeit beträgt die Eigenbeteiligung 10 Euro pro Tag Ihres Krankenhaus-Aufenthalts – längstens für 28 Tage und somit höchstens 280 Euro.
Von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind lediglich Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Sollten Sie im laufenden Kalenderjahr bei einem früheren Krankenhaus-Aufenthalt bereits eine Zuzahlung geleistet haben, so sagen Sie dies bitte gleich bei der Aufnahme – und bringen Sie wenn möglich auch die entsprechenden Quittungen mit.
Wegen der Höchstgrenze bei der Eigenbeteiligung ist es daher ratsam, alle Quittungen bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs aufzubewahren.
Krankenhaus
Wermelskirchen
Königstraße 100
42929 Wermelskirchen
Tel.: 02196. 98-0
Fax: 02196. 98-359
Notfallambulanz
Tel.: 02196. 98-363
Fax: 02196. 98-304
Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
Das Krankenhaus Wermelskirchen hat das Gütesiegel der Deutschen Hernien-Gesellschaft für qualitätsgesicherte Hernien-Chirurgie erhalten.
Das Krankenhaus Wermelskirchen hat die Zertifizierung als Kompetenzzentrum für Hernien-Chirurgie erhalten.
Das Krankenhaus Wermelskirchen ist seit 2023 Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP).