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Gartenrotschwanz verhindert Neubau

11.01.2019

Auf dem Grundstück an der Rot-Kreuz-Straße wollte die Stadt bauen. Aber weil der Gartenrotschwanz dort brütet, gibt es ein Bauverbot. Stadt wollte Grundstück des Krankenhauses erwerben, um Häuser für Flüchtlinge zu bauen. Doch dort lebt eine bedrohte Vogelart.

Die Verwaltung kann zumindest eine Immobilie von der Liste potenzieller Baugebiete streichen: ein Grundstück in Nähe des ehemaligen Schwesternheims auf dem Areal des Krankenhauses. Der Grund: Dort brütet der Gartenrotschwanz, ein Vogel, der auf der Liste bedrohter Arten steht.

„Der Artenschutz macht uns einen Strich durch die Rechnung“, sagt Bürgermeister Rainer Bleek enttäuscht, ein wichtiges Projekt nicht umsetzen zu können. Er habe viel Verständnis für den Schutz bedrohter Arten und vielerlei Prüfungskriterien vor einer Ausweisung von neuen Baugebieten. „Aber hier ist doch einiges überreguliert.“ Auf Basis des vorliegenden Gutachtens wurde ein „Bauverbot“ verhängt, denn der Gartenrotschwanz sei „ein planungsrelevanter Vogel“.

Dass Grundstück wollte die Stadt kaufen, um dort Wohnhäuser, gedacht war an Doppelhaushälften oder Reihenhäuser, für Flüchtlinge errichten zu lassen. In jedem sollten mehrere Flüchtlinge eine Bleibe finden. Später, wenn der Bedarf an Flüchtlingsunterkünften wieder sinkt, hätten dort andere Familien einziehen können – ein Zweistufenmodell. 

Denn eine Unterbringungsmöglichkeit soll komplett entfallen: In dem ehemaligen Polizeigebäude leben derzeit noch Asylbewerber, doch für dieses Objekt gibt es nach dem Willen der Politik andere Pläne, die in Zusammenhang mit dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept stehen. So soll dort eine Quartiersbegegnungsstätte mit einem Beratungspool entstehen. Eigentlich wollte die Stadt das Wohnbauprojekt am Krankenhaus schon 2017 angehen, der Bebauungsplan hätte aktualisiert werden müssen, so Bleek. 

Aufsichtsrat hatte dem Verkauf zugestimmt
Der Aufsichtsrat des Krankenhauses hatte im September 2017 dem Verkauf des knapp 600 Quadratmeter großen Grundstücks an der Rot-Kreuz-Straße auf der gegenüberliegenden Seite des ehemaligen Schwesternheims zugestimmt, sagt Christian Madsen, Geschäftsführer des Krankenhauses Wermelskirchen. Der Verkaufspreis wurde nach dem Richtwert für Grundstücke in diesem Bereich ermittelt: 115 000 Euro. „Den Erlös haben wir nicht in unseren Etat eingeplant“, so Madsen. Allerdings wäre der Betrag angesichts des Investitionsbedarfs im Hause und der tatsächlichen finanziellen Ausstattung der Krankenhäuser durch das Land willkommen gewesen. Nun bleibe nichts anderes übrig, als das Grundstück liegen zu lassen. Nach der Kaufoption erfolgte schließlich die Artenschutzprüfung. 

Während der Vegetationsperiode nahm ein Fachmann der Stadt das Areal unter die Lupe und entdeckte, dass sich der vom Aussterben bedrohte Vogel dort auf dem verwilderten Gartengrundstück niedergelassen hatte und brütet, berichtet Rainer Bleek.

Es gebe zwar zwei Optionen, das Grundstück dennoch zu bebauen, aber die kämen eher nicht in Frage: eine Strafe zahlen oder den Gartenrotschwanz umsiedeln. Dazu müsste ein passendes Areal für die Vogelart hergerichtet, das heißt, entsprechend bepflanzt werden. Zudem müssten ihm Nisthöhlen angeboten werden. „Das dauert drei bis fünf Jahre, eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht“, sagte Bleek im Gespräch.

Der Gartenrotschwanz ist ein Zugvogel. Er brütet von April bis August auch in Deutschland, er überwintert jedoch in südlichen Gefilden. Mit dem Auflichten von Wäldern, der Anlage parkartiger Landschaften und Streuobstwiesen hatte der Mensch jahrhundertelang günstige Lebensräume für den Gartenrotschwanz geschaffen, doch die heutige Landschaft biete ihm allerdings nach Angaben des Nabu immer weniger Raum.

Quelle: Remscheider General-Anzeiger (11.01.2019)

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