Unternehmen | Hygienemanagement

Hygiene zum Wohlfühlen

Ziel des Hygienemanagements ist es, Infektionen systematisch zu erkennen, zu ver-
hüten und zu bekämpfen. Dabei werden gesetzliche Vorgaben berücksichtigt: z.B. das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Herausgeber: Robert-Koch-Institut = RKI), Unfallverhütungsvorschriften.

Die Krankenhaushygiene wird durch die Hygienekommission vertreten. Diese ist das beschlussfassende Gremium für die Umsetzung hygienerelevanter Maßnahmen. Die Verantwortlichkeiten der Mitglieder der Hygienekommission sind in einer Geschäfts-
ordnung  geregelt.
 
Die Gesamtverantwortung für die Hygiene trägt der Ärztliche Direktor.
 
Die Umsetzung erforderlicher Hygienemaßnahmen wird durch die Hygienefachkraft in Absprache mit dem Ärztlichen Direktor und dem hygienebeauftragten Arzt gewährleistet.
Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Ein hoher Qualitätsstandard ist sichergestellt.

Mitglieder der Hygienekommission:
Dr. med. Volker Launhardt (Ärztlicher Direktor)
Detlef Joswig (Hygienebeauftragter Arzt)
Dr. med. Rolf Norbert Schöngen (beratender Krankenhaushygieniker)
Ralf Schmandt (Verwaltungsleiter)
Monika Willms (Pflegedienstleitung)
Manuel Noack (Technischer Leiter)
Monika Hartung (Hygienefachkraft)

Beurteilung der Hygiene durch die KTQ- Zertifizierungsstelle

Organisation der Hygiene

Die Verantwortlichkeiten für den Bereich der Krankenaushygiene ist geregelt. Eine Hygienekommission ist implementiert, die sich turnusmäßig trifft. Die Arbeitsweise der Hygienekommission ist in einer Geschäftsordnung festgelegt. Die Sitzungen finden mit Tagesordnungspunkten und Ergebnisprotokollierung statt. Die Umsetzung der Beschlüsse
wird von der Hygienefachkraft überwacht. Hygienepläne sind im QM-Handbuch hinterlegt.
 
Die Bereiche des Krankenhauses werden von der Hygienefachkraft regelmäßig begangen. Festgestellte Mängel werden protokolliert, deren Beseitigung wird schriftlich angezeigt und durch die Hygienefachkraft nochmals überprüft.

Die Hygienefachkraft ist für die Durchführung der Hygieneschulungen, der Erstellung der Hygiene- und Desinfektionspläne sowie den Hygienebegehungen verantwortlich. Die nosokomialen Infektionen werden durch den hygienebeauftragten Arzt statistisch erfasst
und ausgewertet.


Erfassung und Nutzung hygienerelevanter Daten

Meldepflichtige Infektionen werden entsprechend des Infektionsschutzgesetzes  erfasst und an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Nosokomiale Infektionen und sekundäre Wundheilun- gen werden erfasst, statistisch ausgewertet, analysiert und entsprechende Maßnahmen ver- anlasst. Ein Ausbruchmanagement ist implementiert.
 
Resistenzstatistiken werden vierteljährlich vom Labor zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Erregerresistenzen und der verordneten Antibiotikatherapie erfolgt durch den hygiene- beauftragten Arzt sowie die Chefärzte. Diese werden in der Hygienekommissionssitzung thematisiert. Bei Auffälligkeiten und besonderen Vorkommnissen erfolgt eine unverzügliche Meldung an den Ärztlichen Direktor und die Geschäftsleitung.


Planung und Durchführung hygienesichernder Maßnahmen

Hygienesichernde Maßnahmen werden von der Hygienefachkraft in Abstimmung mit der Hygienekommission geplant und durchgeführt. Hygienepläne werden nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institut erstellt und regelmäßig auf Aktualität überprüft.


Einhaltung von Hygienerichtlinien
 
Zahlreiche Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung von Hygienerichtlinien sind definiert. Eine Jahresplanung zur Überprüfung der Einhaltung von hygienerelevanten Vorgaben ist er-
stellt.
 
Hygieneuntersuchungen werden entsprechend den Vorgaben der Richtlinie für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention durchgeführt.
 
Neue Mitarbeiter werden in die für den Arbeitsbereich erforderlichen Hygienerichtlinien ein- gewiesen. Zertifizierte Hygienefortbildungen werden angeboten.

Im Bereich der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung sind Verfahrens- und Arbeitsanwei- sungen zu den Prozessschritten der Aufbereitung vorhanden. Die Aufbereitung erfolgt nach validierten Verfahren.

Das HACCP Konzept wird bei der Speisenversorgung beachtet und umgesetzt, eine Gefahren- analyse kritischer Kontrollpunkte ist erfolgt.
 
Externe Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Hygienerichtlinien erfolgen durch das Gesundheitsamt, das Veterinäramt und die Bezirksregierung.

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