Unternehmen | Hygienemanagement
Hygiene zum Wohlfühlen
Ziel des Hygienemanagements ist es, Infektionen systematisch zu erkennen, zu ver-
hüten und zu bekämpfen. Dabei werden gesetzliche Vorgaben berücksichtigt: z.B. das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Herausgeber: Robert-Koch-Institut = RKI), Unfallverhütungsvorschriften.
Die Krankenhaushygiene wird durch die Hygienekommission vertreten. Diese ist das beschlussfassende Gremium für die Umsetzung hygienerelevanter Maßnahmen. Die Verantwortlichkeiten der Mitglieder der Hygienekommission sind in einer Geschäfts-
ordnung geregelt.
Die Gesamtverantwortung für die Hygiene trägt der Ärztliche Direktor.
Die Umsetzung erforderlicher Hygienemaßnahmen wird durch die Hygienefachkraft in Absprache mit dem Ärztlichen Direktor und dem hygienebeauftragten Arzt gewährleistet.
Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Ein hoher Qualitätsstandard ist sichergestellt.
Mitglieder der Hygienekommission:
Dr. med. Volker Launhardt (Ärztlicher Direktor)
Detlef Joswig (Hygienebeauftragter Arzt)
Dr. med. Rolf Norbert Schöngen (beratender Krankenhaushygieniker)
Ralf Schmandt (Verwaltungsleiter)
Monika Willms (Pflegedienstleitung)
Manuel Noack (Technischer Leiter)
Monika Hartung (Hygienefachkraft)
Beurteilung der Hygiene durch die KTQ- Zertifizierungsstelle
Organisation der Hygiene
Die Verantwortlichkeiten für den Bereich der Krankenaushygiene ist
geregelt. Eine Hygienekommission ist implementiert, die sich turnusmäßig
trifft. Die Arbeitsweise der Hygienekommission ist in einer
Geschäftsordnung festgelegt. Die Sitzungen finden mit
Tagesordnungspunkten und Ergebnisprotokollierung statt. Die Umsetzung
der Beschlüsse
wird von der Hygienefachkraft überwacht. Hygienepläne
sind im QM-Handbuch hinterlegt.
Die Bereiche des Krankenhauses werden von der Hygienefachkraft
regelmäßig begangen. Festgestellte Mängel werden protokolliert, deren
Beseitigung wird schriftlich angezeigt und durch die Hygienefachkraft
nochmals überprüft.
Die Hygienefachkraft ist für die Durchführung der Hygieneschulungen, der
Erstellung der Hygiene- und Desinfektionspläne sowie den
Hygienebegehungen verantwortlich. Die nosokomialen Infektionen werden
durch den hygienebeauftragten Arzt statistisch erfasst
und ausgewertet.
Erfassung und Nutzung hygienerelevanter Daten
Meldepflichtige Infektionen werden entsprechend des
Infektionsschutzgesetzes erfasst und an das Gesundheitsamt
weitergeleitet. Nosokomiale Infektionen und sekundäre Wundheilun- gen
werden erfasst, statistisch ausgewertet, analysiert und entsprechende
Maßnahmen ver- anlasst. Ein Ausbruchmanagement ist implementiert.
Resistenzstatistiken werden vierteljährlich vom Labor zur Verfügung
gestellt. Eine Auswertung der Erregerresistenzen und der verordneten
Antibiotikatherapie erfolgt durch den hygiene- beauftragten Arzt sowie die
Chefärzte. Diese werden in der Hygienekommissionssitzung thematisiert. Bei Auffälligkeiten und besonderen Vorkommnissen erfolgt eine
unverzügliche Meldung an den Ärztlichen Direktor und die
Geschäftsleitung.
Planung und Durchführung hygienesichernder Maßnahmen
Hygienesichernde Maßnahmen werden von der Hygienefachkraft in Abstimmung
mit der Hygienekommission geplant und durchgeführt. Hygienepläne werden
nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institut erstellt und regelmäßig
auf Aktualität überprüft.
Einhaltung von Hygienerichtlinien
Zahlreiche Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung von
Hygienerichtlinien sind definiert. Eine Jahresplanung zur Überprüfung
der Einhaltung von hygienerelevanten Vorgaben ist er-
stellt.
Hygieneuntersuchungen werden entsprechend den Vorgaben der Richtlinie
für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention durchgeführt.
Neue Mitarbeiter werden in die für den Arbeitsbereich erforderlichen
Hygienerichtlinien ein- gewiesen. Zertifizierte Hygienefortbildungen
werden angeboten.
Im Bereich der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung sind Verfahrens-
und Arbeitsanwei- sungen zu den Prozessschritten der Aufbereitung
vorhanden. Die Aufbereitung erfolgt nach validierten Verfahren.
Das HACCP Konzept wird bei der Speisenversorgung beachtet und umgesetzt,
eine Gefahren- analyse kritischer Kontrollpunkte ist erfolgt.
Externe Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Hygienerichtlinien
erfolgen durch das Gesundheitsamt, das Veterinäramt und die
Bezirksregierung.